Ecuador hat bereits Vorschriften für den Betrieb von RPAS – Drohne

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In Ecuador gibt es bereits eine Regelung für den Betrieb von bemannten Luftfahrzeugen, die allgemein als Drohnen oder technisch als RPAS bekannt sind.

Los Ferngesteuertes Flugzeugsystem – RPAS auf Englisch, Sie haben bereits eine feste Regelung für den Einsatz von Drohnen auf ecuadorianischem Territorium.

Zuvor konnten wir mehr darüber erfahren Drohneneinsatz in Ecuador in diesem Beitrag:

Wie man eine Drohne in Ecuador bedient oder fliegt?

In dieser neuen Folge, Wir aktualisieren die Informationen auf der Grundlage der veröffentlichten offiziellen Verordnung 4 November 2020 von der Generaldirektion für Zivilluftfahrt Ecuadors – DGAC.

Vorschriften zum „Betrieb ferngesteuerter Luftfahrzeuge“. (RPAs)”

Kunst. 2.- Anwendbarkeit.

  1. (ein) Die Anforderungen dieser Verordnung gelten für:
    1. (1) ferngesteuerter Flugbetrieb (RPAs) in Aktivitäten verwendet
      Zivilisten, deren Gewicht (Zeit) Maximum beim Start (MTOW) Meer Superior a 0.25 Kilogramm und kleiner oder gleich 150 Kilogramm; und,
    2. (2) Die Menschen, die ein RPA betreiben.
      1. (b) Der Betrieb von Flugzeugen von mehr als 150 Kilogramm Gewicht
        (Zeit) maximaler Start (MTOW). Die AAC behält sich das Recht vor, auf Grundlage der Regelungen dieser Verordnung Sondergenehmigungen zu erteilen., im Zusammenhang mit Operationen mit RPAs, die, aufgrund seiner technischen Eigenschaften und seines Einsatzzwecks, die von ordnungsgemäß anerkannten oder zugelassenen öffentlichen oder privaten Einrichtungen für den ausschließlichen Zweck durchgeführt werden
        wissenschaftliche Untersuchung, Innovation und Entwicklung.
      2. (c) Diese Regeln gelten nicht für:
        1. (1) Flugmodellbaubetrieb.
        2. (2) Betrieb mit RPAs mit MTOW kleiner als 0.25 Kilogramm.
        3. feste Obos, Drachen, Raketen, und funkgesteuerte Flugzeuge und kostenlose Ballons
          besetzt.
        4. (4) Operationen der Streitkräfte, Zoll- oder Landespolizei
          im Rahmen ihrer Aufgaben.

Kunst. 3.- Freizeitbetriebe.

Der Betrieb von RPAs ausschließlich für Freizeitaktivitäten unterliegt den in Kapitel B festgelegten Betriebsregeln..

Kunst. 4.- Luftarbeitseinsätze.

Luftarbeitseinsätze, zusätzlich zur Einhaltung der Betriebsvorschriften der Kapitel B und C, muss über eine entsprechende Betriebserlaubnis gemäß den geltenden Vorschriften verfügen.

Kunst. 7.- Fahrlässiger oder rücksichtsloser Betrieb von Flugzeugen.

  1. (ein) Der Betrieb der RPAs muss so erfolgen, dass er die Sicherheit des Flugbetriebs nicht gefährdet., von Menschen an der Oberfläche, ihres Eigentums und ihrer Tierwelt.
  2. (b) Der Betreiber eines RPA muss den Flug sofort aussetzen, zu jeder Zeit, wenn die Sicherheit von Menschen, Durch diesen Eingriff sind Eigentum und Tierwelt gefährdet, oder wenn Sie nicht alle Anforderungen dieses Kapitels erfüllen können.
  3. (c) Unterbrochener Betrieb gemäß dem Wortlaut (b) wird nicht wieder aufgenommen, solange die Bedingungen vorliegen, die die Gefahr auslösen.

Kunst. 14.- Operationen im kontrollierten Luftraum.

Der RPA-Betrieb im kontrollierten Luftraum ist verboten, es sei denn, es liegt eine Genehmigung der AAC für diesen Vorgang vor.

Kunst. 16.- Öffnungszeiten.

Es sei denn, es wurde eine Sondergenehmigung gemäß Kapitel D dieser Verordnung erteilt, Die RPAs werden in den Stunden zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang betrieben; und unter visuellen meteorologischen Bedingungen (VMC).

Kunst. 17.- maximale Flughöhe.

Der Betrieb der RPAs wird zu keinem Zeitpunkt eine Flughöhe von überschreiten 400 Kuchen (122 Meter) auf dem Gelände (AGL).

Kunst. 18.- Betrieb in der Nähe eines Flugplatzes, Hubschrauberlandeplatz, verbotene Zonen, Sperrgebiete, immaterielle Zonen, sensible Bereiche, strategische und staatliche Sicherheitszonen.

RPA wird nicht betrieben:

  1. (ein) In einem Abstand gleich oder größer als 9 Kilometer (5 NM) der Grenzen oder Grenzen eines Flugplatzes oder einer staatlichen Sicherheitszone oder in einer Entfernung gleich oder größer als 0.9 Kilometer (0.5 NM) der Grenzen eines Helikopterlandeplatzes, je nachdem, was restriktiver ist.
  2. (b) In verbotenen Bereichen, Sperrgebiete, gesetzlich festgelegte immaterielle Zonen und staatliche Sicherheitszonen.
  3. (c) Im Umkreis von 9 Kilometer (5 NM) einer Waldbrandzone.
  4. (D) In der Nähe von Personen oder Grundstücken, deren Betrieb eine Verletzung ihrer Rechte beinhaltet
    persönliche und familiäre Privatsphäre.
  5. (e) In einer Entfernung von weniger als 150 Meter (500 ft) aus Gefängnissen oder sozialen Rehabilitationszentren; mit Ausnahme des Betriebs von RPAs des National Comprehensive Care Service für Erwachsene, denen die Freiheit entzogen ist, und jugendliche Straftäter (SNAI) dass sie aufgrund ihrer Befugnisse und ihrer eigenen Sicherheitsüberwachungsaktivitäten im CPL und CRS diese durchführen müssen.

Kunst. 25.- Aufzeichnung.

Jeder RPA-Besitzer, Sie müssen das Flugzeug bei der Generaldirektion Zivilluftfahrt registrieren, in Übereinstimmung mit dem Folgenden:

  1. ein) Für Luftarbeitsdienste. – RPA, dessen Gewicht (Zeit) maximaler Start (MTOW) gleich oder größer ist als 0.5 Kilogramm und nicht größer als 150 Kilogramm.
  2. b) Für Freizeitaktivitäten. – RPA, dessen Gewicht (Zeit) maximaler Start (MTOW) gleich oder größer ist als 2 Kilogramm und nicht größer als 150 Kilogramm.

Verwenden: Die RPAs sind in den Literalen nicht vorgesehen) y b) dieses Abschnitts sind von der Einhaltung des Registers ausgenommen.

Kunst. 26.- Versicherung.

  • Von 0,25 kg bis 25 kg Gewicht (Zeit) maximaler Start (MTOW) – USD 3.000,00
    Von vorbei 25 kg bis 50 kg Gewicht (Zeit) maximaler Start (MTOW) – USD 6.000,00
    Von vorbei 50 kg bis 150 kg Gewicht (Zeit) maximaler Start (MTOW) – USD 12.000,00

Dies ist eine Zusammenfassung einiger Artikel der Verordnung, der in seiner Gesamtheit hier nachgelesen werden kann:

5-DGAC-DGAC-2020-0110-R-Regulation-of-RPAs

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